Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebamme Nina Heidhoff
1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme Nina Heidhoff und der Leistungsempfängerin.
2 Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme Nina Heidhoff und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
3 Umfang der Leistungen
Kassenleistungen
Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
SelbstzahlerInnen
Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird. Leistungen die nicht Teil der Gebührenordnung des GKV oder der Privatgebührenordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg sind, sind von der Kursteilnehmerin selbst zu tragen.
Ausschluss von Leistungen
Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme Nina Heidhoff sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
Kosten für versäumte Kursstunden oder Termine
Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
Versäumt die Versicherte schuldhaft einzelne Kursstunden, leistet die Versicherte gegenüber der Hebamme Ersatz in Höhe des Betrages, den die Hebamme gegenüber der Krankenkasse abgerechnet hätte, wenn die Versicherte ihre vertragliche Pflicht zur Kursteilnahme erfüllt hätte.
Bei Nichtteilnahme des Partners wird die Partnergebühr dennoch in Rechnung gestellt.
Kursanmeldung
Eine Anmeldung zu Kursen der Hebamme Nina Heidhoff erfolgt elektronisch über das Anmeldeformular von miya (Abrechnugsdienstleister der Hebamme). Das Absenden des Formulars stellt eine verbindliche Kursanmeldung da, die durch die Hebamme mit einer E-Mail bestätigt wird. Beim Buchen eines Geburtsvorbereitungskurses ist das zusätzliche Ausfüllen eines Behandungsvertrages nötig (dieser befindet sich im Anhang der Bestätigungs-E-mail), dieser muss der Hebamme spätestens am ersten Kurstag digital oder ausgedruckt und unterschrieben vorliegen. Bei privat zu zahlenden Kursgebühren (in der Kursbeschreibung aufgeführt) ist eine Zahlung der Kursgebühr bzw. des Eigenanteils nach Anmeldung fällig. Die Zahlungsinformationen findet der Leistunsgempfängerin in der Bestätigungs-E-Mail. Liegt der Hebamme nach 14 Tagen keine Zahlung vor, verfällt der Kursplatz und damit der Anspruch auf die gebuchte Leistung. Bei Buchungen in den 14 Tagen vor Kursbeginn, muss ein Zahlungseingang bis spätestens zum 1. Kurstag vorliegen (bei sehr kurzfristigen Buchungen ist nach Absprache eine Vor-Ort Zahlung per EC-Karte möglich).
Mit Kursanmeldung besteht kein Anspruch auf weitere Hebammenhilfen (zum Beispiel Wochenbettbetreuung) und verpflichtende Erreichbarkeit. Über diese Hebammenleistungen muss eine gesonderte Absprache und ein ergänzender Behandlungsvertrag abgeschlossen werden.
Die Kurse finden zu den auf der Website und in der Bestätigungs-E-Mail angegebenen Terminen und Zeiten statt.
Kann die Hebamme Kurseinheiten oder ganze Kurse nicht zu der angegebenen Zeit anbieten, wird wenn möglich ein Ersatztermin angeboten.
Notfall und Erreichbarkeit
Im Notfall wenden Sie sich bitte an Ihren Facharzt, das Krankenhaus oder den Rettungsdienst (Tel.: 112).
4 Wahlleistungen
Wahlleistungen sind Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.
Taping
Trageberatung
Partnergebühren
Kurse (z.B. Geschwistervorbereitungskurse, Babymassage, Bindungs- und Bedürfnisorientierter Start ins Leben,..)
Ebenfalls Wahlleistungen sind Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.
mehr als 12 Beratungen in der Schwangerschaft
mehr als 16 Kontakte (persönlich oder telefonisch) zwischen dem 11. Tag nach der Geburt und acht Wochen nach der Geburt
Wegegeld bei einer Inanspruchnahme der Hebamme über die Entfernung hinaus, die von der leistungspflichtigen Krankenkasse vergütet wird.
Für den Fall, dass in der aktuellen Schwangerschaft ein weiterer Geburtsvorbereitungskurs einer anderen Hebamme mit der Krankenkasse abgerechnet wurde und die Höchstzahl der Stunden (14 Stunden) mit Kursbuchung überschritten wird, werden die Kurskosten privat in Rechnung gestellt.
Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
5 Abrechnung des Entgelts
Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme Nina Heidhoff nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme Nina Heidhoff nach dieser AVB verpflichtet.
Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.
Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme Nina Heidhoff vereinbart hat, kann eine Vorauszahlung verlangt werden.
6 Online-Kurse/Technische Voraussetzungen
Die Onlinekurse finden über eine zertifizierte, vom GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung genehmigten Videokonferenzplattform statt. Auf Grund der verschlüsselten Verbindungen ist viel Rechenleistung erforderlich. Die Verwendung eines Notebooks, wahlweise eines PCs wird empfohlen. Für die Videokurse ist eine Mindestgeschwindigkeit von mindestens 5120 Kbps bzw. 5 Mbps, sowohl im Upload als auch im Download erforderlich. Hier gilt die reelle Geschwindigkeit und nicht die beauftragte Geschwindigkeit. Die reelle Geschwindigkeit kann getestet werden beispielsweise unter speedtest.net.
Bild- & Tonaufnahmen sind nicht gestattet.
Eine Kamera ist für den Online-Termin verpflichtend und muss während des Termins kontinuierlich eingeschaltet sein.
7 Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sollte der Vertragsabschluss allerdings im Zeitraum der zwei Wochen vor Kursbeginn erflogen, dann ist kein Widerruf mehr möglich. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende/beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat Ihnen die Hebamme und Kursleiterin alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der Hebamme und Kursleiterin eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Hebamme und Kursleiterin dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie der Hebamme und Kursleiterin einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Musterwiderrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Hebamme Nina Heidhoff Talstraße 41, 71126 Gäufelden, E-mail: hebamme@nina-heidhoff.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen
8 Haftung
Die An- und Abreise der Leistungsempfängerin zum vereinbarten Ort der Leistung erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko. Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgestellte Kinderwägen oder sonstige abgelegte Gegenstände.
Während des Aufenthaltes in den von der Hebamme für die Kursstunde gemieteten Räumlichkeiten müssen die Leistungsempfängerin und Begleitpersonen die jeweilige Hausordnung beachten und sorgsam mit dem Inventar umgehen.
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett, sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit der Hebamme besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/ diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis, die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
9 Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.
10 Einverständnis der Leistungsempfängerin
Mit Abschluss einer Buchung über die Website der Hebamme Nina Heidhoff oder eines abgeschlossenen Behandlungsvertrages erklärt sich die/der LeistungsempfängerIn mit den Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie den Informationen zur Datenverarbeitung der Hebamme Nina Heidhoff einverstanden.
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen treten am 01. März 2026 in Kraft.